Das Wirtschaftsministerium erlässt am 30.7.2013 einen Bescheid, der den TGL Mitarbeitern die “ vorübergehende Inanspruchnahme fremder Grundstücke“ gestattet.
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Das Wirtschaftsministerium erlässt am 30.7.2013 einen Bescheid, der den TGL Mitarbeitern die “ vorübergehende Inanspruchnahme fremder Grundstücke“ gestattet.